Förderung und Steuern für den Elektro-Fuhrpark (2026)

Kurz gesagt
- Stand 31. Oktober 2026 ist kein Förderprogramm des Bundes für Ladeinfrastruktur in Unternehmen oder für den Kauf von Elektro-Transportern offen.
- Reine Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2027 für das Unternehmen angeschafft werden, können im ersten Jahr mit 75 % Sonderabschreibung abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 2a EStG).
- Elektrische Dienstwagen werden bis zu einem Listenpreis von 100.000 € mit 0,25 % des Listenpreises pro Monat versteuert, und Laden beim Arbeitgeber ist für Beschäftigte bis 2030 steuerfrei.
- Die THG-Quote bringt laut ADAC für 2026 über 300 € pro Elektroauto, und § 14a EnWG senkt die Netzentgelte für steuerbare Ladestationen.
- Landesprogramme ändern sich oft; Nordrhein-Westfalen fördert derzeit Schnellladen für kleine und mittlere Unternehmen.
Viele Fuhrparkverantwortliche fragen zuerst nach Zuschüssen. Die ehrliche Antwort für Ende 2026: Die meisten Bundesprogramme für Ladeinfrastruktur in Unternehmen und für Elektro-Transporter sind ausgelaufen. Geld gibt es vor allem über Steuerregeln, die THG-Quote und niedrigere Netzentgelte, dazu über einige Landesprogramme. Dieser Überblick zeigt, was wir am 31. Oktober 2026 aus offiziellen Quellen bestätigen konnten.
Bundesförderung: weitgehend geschlossen
- KfW 441 für nicht öffentliches Laden in Unternehmen nimmt seit Ende 2022 keine Anträge mehr an.
- Das Programm KsNI für klimafreundliche Nutzfahrzeuge hat laut NOW GmbH kein Geld für einen neuen Förderaufruf.
- Der Umweltbonus der BAFA für den Kauf von Elektrofahrzeugen endete am 18. Dezember 2023.
- Das Bundesprogramm für Depotladen von E-Lkw (Ladeinfrastruktur für e-Lkw) hat seine Aufrufe für 2026 im Juni und Juli 2026 geschlossen und war deutlich überzeichnet. Weitere Aufrufe sind angekündigt, ein Termin steht noch nicht fest.
Das Bundesprogramm für Laden an Mehrparteienhäusern ist bis 10. November 2026 offen. Es richtet sich an Wohnungseigentümer und Vermieter, Firmenparkplätze fallen nicht darunter.
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 für das Unternehmen angeschafft werden, können nach § 7 Abs. 2a EStG mit einer Sonderabschreibung abgeschrieben werden: 75 % im Jahr der Anschaffung, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Sie lässt sich nicht mit anderen Sonderabschreibungen kombinieren.
Andere bewegliche Wirtschaftsgüter aus demselben Zeitraum, Ladestationen eingeschlossen, können degressiv mit bis zum Dreifachen des linearen Satzes abgeschrieben werden, höchstens mit 30 % im Jahr (§ 7 Abs. 2 EStG).
Dienstwagen: die 0,25-%-Regel
Bei reinen Elektro-Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, wird für den monatlichen geldwerten Vorteil von 1 % nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, wenn der Wagen vor dem 1. Januar 2031 angeschafft wurde und sein Bruttolistenpreis höchstens 100.000 € beträgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Für Beschäftigte sind Elektroautos damit deutlich günstiger als Dienstwagen mit Benzin- oder Dieselmotor.
Steuerfreies Laden beim Arbeitgeber
Das Laden eines Elektrofahrzeugs auf dem Gelände des Arbeitgebers ist für Beschäftigte steuerfrei. Das gilt auch für eine Ladestation der Firma, die Beschäftigten für zu Hause überlassen wird, wenn der Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 3 Nr. 46 EStG). Die Regel gilt bis 31. Dezember 2030.
THG-Quote
Der Halter jedes reinen Elektrofahrzeugs kann einmal im Jahr über einen Anbieter eine THG-Quote verkaufen. Der ADAC berichtete für 2026 von Angeboten über 300 € pro Elektroauto und warnt, dass manche Anbieter die Auszahlung nicht garantieren. Anträge für das laufende Jahr müssen bis 15. November beim Umweltbundesamt sein, Anbieter setzen frühere Fristen. Unser Artikel zur THG-Quote erklärt, wie das für Fuhrparks funktioniert.
Niedrigere Netzentgelte nach § 14a EnWG
Nicht öffentliche Ladestationen über 4,2 kW am Niederspannungsnetz gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung vorübergehend reduzieren, bis auf 4,2 kW, und im Gegenzug zahlt der Standort niedrigere Netzentgelte. Modul 1 ist eine pauschale jährliche Reduzierung, Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts mit separatem Zähler auf 40 %, und Modul 3 ergänzt zeitvariable Netzentgelte und lässt sich mit Modul 1 kombinieren. Große Depots mit registrierender Leistungsmessung oder Mittelspannungsanschluss sollten ihren Netzbetreiber fragen, wie die Regeln für sie gelten.
Landesprogramme
Einige Bundesländer haben eigene Programme, die oft öffnen und wieder schließen. In Nordrhein-Westfalen fördert progres.nrw Schnellladen ab 50 kW für Nutzfahrzeuge kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 € pro Ladepunkt. Das Programm ist seit 14. August 2026 wieder geöffnet und läuft, solange das Budget reicht. Fragen Sie bei der Förderbank Ihres Landes nach, bevor Sie etwas bestellen, denn die meisten Programme fördern keine Projekte, die schon begonnen haben.
Was das für die Planung bedeutet
- Warten Sie mit dem Start nicht auf eine Bundesförderung: Für Ladeinfrastruktur in Unternehmen ist derzeit keine offen.
- Planen Sie Fahrzeugkäufe so, dass Sie die Sonderabschreibung vor Ende 2027 nutzen.
- Wählen Sie Ladestationen, die mit § 14a und mit Lastmanagement funktionieren, damit die niedrigeren Netzentgelte möglich sind.
- Melden Sie jedes reine Elektrofahrzeug jedes Jahr für die THG-Quote an.
- Fragen Sie Ihre Steuerberatung, wie die Regeln für Ihr Unternehmen gelten, bevor Sie sich darauf verlassen.
Quellen
- EStG § 3, § 6 und § 7: gesetze-im-internet.de/estg
- NOW GmbH, Förderfinder und KsNI: now-gmbh.de/foerderung
- Projektträger Jülich, Ladeinfrastruktur für e-Lkw: ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw
- Bezirksregierung Arnsberg, progres.nrw: bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende
- Bundesnetzagentur, § 14a EnWG: bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html
- ADAC, THG-Quote: adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/thg-quote
Quelle: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, Förderübersicht



